Nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung kann der Gewinner den angegebenen Kinder-wunsch im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen erwerben bzw. einlösen.
Es werden alle Kaufbelege für den Kinderwunsch akzeptiert, die ab dem 30.06.2026 ausgestellt wurden. Der Gewinner hat nach der Gewinnbenachrichtigung 10 Kalendertage Zeit, um seinen Beleg hochzuladen.
Zur Erstattung muss der Gewinner über die Gewinner-Landingpage insbesondere folgende Angaben und Nachweise übermitteln:
• Vorname und Nachname;
• E-Mail-Adresse;
• IBAN;
• Beleg über den erworbenen Kinderwunsch; Kaufdatum ab 30.06.2026
• Foto des erworbenen Kinderwunsches.
Der Erstattungsbetrag ist auf maximal 75,00 EUR je Gewinner begrenzt. Liegt der tatsächli-che Kaufpreis unter 75,00 EUR, wird nur der tatsächlich nachgewiesene Kaufpreis erstattet. Liegt der Kaufpreis über 75,00 EUR, wird nur ein Betrag von maximal 75,00 EUR erstattet.
Der hochgeladene Beleg muss lesbar sein und insbesondere Datum, Kaufgegenstand, Kauf-preis und Händler erkennen lassen. Henkel bzw. der beauftragte Dienstleister ist berechtigt, Belege und Fotos auf Plausibilität, Vollständigkeit und Missbrauchsverdacht zu prüfen.
Der hochgeladene Beleg des Kaufbeleges soll ausschließlich den erworbenen Kinderwunsch zeigen. Fotos, auf denen Personen, insbesondere Kinder, erkennbar abgebildet sind, sollen nicht hochgeladen werden. Henkel behält sich vor, solche Fotos zurückzuweisen oder eine erneute Einreichung zu verlangen.
Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung innerhalb von 3 Wochen auf das vom Ge-winner angegebene Konto. Die Auszahlung setzt voraus, dass die angegebene Bankverbin-dung vollständig und zutreffend ist. Für Verzögerungen oder fehlgeschlagene Auszahlungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben ist Henkel nicht verantwortlich.
Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden.