Teilnahmebedingungen für das „150 Jahre Henkel – Kinderwunsch-Gewinnspiel“
Hinweis
Diese Aktion wird von der Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstraße 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland, nachfolgend auch „Henkel“ genannt, durchgeführt. Die Aktion wird im Rahmen des 150-jährigen Jubiläums von Henkel veranstaltet und über Aktionsmaterialien bei teilneh-menden Handelspartnern beworben.
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu diesen Handelspartnern und wird insbesondere nicht von diesen Handelspartnern veranstaltet, verantwortet, durchgeführt oder kontrolliert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Be-schwerden zur Aktion sind ausschließlich an Henkel bzw. an den von Henkel mit der Abwick-lung beauftragten Dienstleister zu richten.
I. Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstraße 67, 40589 Düs-seldorf, Deutschland.
Henkel kann zur technischen und operativen Durchführung des Gewinnspiels Dienstleister einsetzen, insbesondere die acardo group AG, Am Kai 2–6, 44263 Dortmund, Deutschland, nachfolgend „acardo“. acardo kann insbesondere die Landingpage bereitstellen, die Teilnah-meformulare technisch abwickeln, Gewinner benachrichtigen, Belege und Fotos prüfen, den First-Level-Support übernehmen und die Auszahlung des Erstattungsbetrags vornehmen.
2. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 29.06.2026 bis zum 15.09.2026, 23:59 Uhr statt.
Teilnahmen, die außerhalb des Teilnahmezeitraums eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des vollständigen Eingangs der Teilnahme über die Aktions-Landingpage.
3. Gegenstand des Gewinnspiels
Henkel erfüllt im Rahmen der Aktion insgesamt 150 Kinderwünsche bis zu einem maximalen Erstattungswert von jeweils 75,00 EUR.
Der Gewinn besteht nicht in einer Barauszahlung im Vorhinein, sondern in der Erstattung ei-nes nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen zulässigen Kinderwunsches bis zu einem Maximalbetrag von 75,00 EUR. Ein etwaiger Mehrbetrag ist vom Gewinner selbst zu tragen. Eine Auszahlung über den maximalen Erstattungsbetrag hinaus ist ausgeschlossen.
Henkel behält sich das Recht vor, eingereichte Kinderwünsche abzulehnen, wenn diese gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Richtlinien von Henkel verstoßen. In diesem Fall wird ein Ersatzgewinner ausgelost.
4. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt unentgeltlich und ohne Kaufzwang.
Teilnehmer gelangen über einen QR-Code auf Aktionsmaterialien wie Regal-Wobbler, Hand-zettel oder vergleichbare Werbemittel, auf die Aktions-Landingpage.
Zur Teilnahme ist das vollständige Ausfüllen und Absenden des Teilnahmeformulars auf der Aktions-Landingpage erforderlich. Im Teilnahmeformular sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
• Vorname und Nachname;
• Adresse;
• E-Mail-Adresse;
• Angabe des gewünschten Kinderwunsches in einem
Freitextfeld, etwa Freizeitparkbe-such, Spielzeug oder ein vergleichbarer Wunsch.
Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Eine Teilnahme unter fremdem Namen, mit falschen Daten, über automatisierte Verfahren, über Gewinnspielservices oder durch sonstige manipulative Maßnahmen ist unzulässig.
Jeder Teilnehmer darf nur einmal und im eigenen Namen teilnehmen. Mehrfachteilnahmen können ausgeschlossen werden. Henkel ist berechtigt, technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Mehrfachteilnahmen, Manipulation und Missbrauch einzusetzen.
5. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter von Henkel, Mitarbeiter mit Henkel verbundener Unternehmen, Mitarbeiter der mit der Konzeption, Durchführung oder Abwicklung des Gewinnspiels beauftragten Agenturen und Dienstleister sowie jeweils deren Angehörige.
Henkel behält sich vor, einen Nachweis der Teilnahmeberechtigung zu verlangen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, kann Henkel den Teilnehmer vom Gewinnspiel ausschließen.
6. Auswahl der Gewinner
Die Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums per Losverfahren ermittelt.
Die Gewinnerziehung erfolgt voraussichtlich am 18.09.2026. Insgesamt werden 150 Gewinner ausgelost.
Die Gewinnchance ist unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Ein Kauf erhöht die Gewinnchance nicht.
7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden nach der Auslosung per E-Mail an die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.
Die Gewinnbenachrichtigung enthält einen Link zu einer Gewinner-Landingpage. Auf dieser Gewinner-Landingpage muss der Gewinner innerhalb der in der Gewinnbenachrichtigung genannten Frist die für die Abwicklung erforderlichen Angaben machen und Unterlagen hochladen.
Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung oder übermittelt er die erforderlichen Informationen nicht vollständig, verfällt der Gewinnanspruch. Henkel ist in diesem Fall berechtigt, einen Ersatzgewinner auszulosen.
8. Einlösung und Erstattung des Kinderwunsches
Nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung kann der Gewinner den angegebenen Kinder-wunsch im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen erwerben bzw. einlösen.
Es werden alle Kaufbelege für den Kinderwunsch akzeptiert, die ab dem 30.06.2026 ausgestellt wurden. Der Gewinner hat nach der Gewinnbenachrichtigung 10 Kalendertage Zeit, um seinen Beleg hochzuladen.
Zur Erstattung muss der Gewinner über die Gewinner-Landingpage insbesondere folgende Angaben und Nachweise übermitteln:
• Vorname und Nachname;
• E-Mail-Adresse;
• IBAN;
• Beleg über den erworbenen Kinderwunsch; Kaufdatum ab 30.06.2026
• Foto des erworbenen Kinderwunsches.
Der Erstattungsbetrag ist auf maximal 75,00 EUR je Gewinner begrenzt. Liegt der tatsächli-che Kaufpreis unter 75,00 EUR, wird nur der tatsächlich nachgewiesene Kaufpreis erstattet. Liegt der Kaufpreis über 75,00 EUR, wird nur ein Betrag von maximal 75,00 EUR erstattet.
Der hochgeladene Beleg muss lesbar sein und insbesondere Datum, Kaufgegenstand, Kauf-preis und Händler erkennen lassen. Henkel bzw. der beauftragte Dienstleister ist berechtigt, Belege und Fotos auf Plausibilität, Vollständigkeit und Missbrauchsverdacht zu prüfen.
Der hochgeladene Beleg des Kaufbeleges soll ausschließlich den erworbenen Kinderwunsch zeigen. Fotos, auf denen Personen, insbesondere Kinder, erkennbar abgebildet sind, sollen nicht hochgeladen werden. Henkel behält sich vor, solche Fotos zurückzuweisen oder eine erneute Einreichung zu verlangen.
Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung innerhalb von 3 Wochen auf das vom Ge-winner angegebene Konto. Die Auszahlung setzt voraus, dass die angegebene Bankverbin-dung vollständig und zutreffend ist. Für Verzögerungen oder fehlgeschlagene Auszahlungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben ist Henkel nicht verantwortlich.
Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden.
9. Ausschluss vom Gewinnspiel
Henkel behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, Mehrfachteilnahmen vornehmen, technische Manipulationen einsetzen oder auf sonstige Weise versuchen, sich oder Dritten einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen.
In diesen Fällen kann Henkel Gewinne auch nachträglich aberkennen und bereits ausgezahlte Erstattungsbeträge zurückfordern.
Henkel ist ferner berechtigt, Belege oder Nachweise zurückzuweisen, wenn diese unvollständig, unleserlich, manipuliert, bereits verwendet, nicht plausibel oder aus sonstigen Gründen nicht prüffähig sind.
10. Vorzeitige Beendigung oder Änderung des Gewinnspiels
Henkel behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu ändern, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere bei Manipulation, Missbrauch, technischen Störungen, Ausfällen der Landingpage, Fehlern in der Hard- oder Software, rechtlichen Beanstandungen oder sonstigen Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Henkel liegen.
Sofern eine vorzeitige Beendigung oder Änderung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, behält sich Henkel vor, von dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
11. Keine Übertragbarkeit, keine Barauszahlung
Der Gewinnanspruch ist höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten, Verzinsung, Umtausch oder anderweitige Kompensation ist ausgeschlossen, soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
12. Haftung
Henkel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Henkel, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Henkel nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung von Henkel ausgeschlossen.
Henkel haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch technische Störungen, Ausfälle, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Datenübermittlung, durch Verlust oder Löschung von Daten, durch unrichtige Angaben der Teilnehmer, durch nicht verfügbare oder fehlerhafte Internetverbindungen oder durch sonstige Umstände entstehen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Henkel liegen.
13. Support und Kontakt
Fragen zur Teilnahme, zur technischen Durchführung oder zur Gewinnabwicklung können an customercare@acardo.com gerichtet werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, sofern sie anwendbar sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Henkel ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, soweit dies erforderlich und für die Teilnehmer zumutbar ist, insbesondere wenn Änderungen aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden.
II. Datenschutzhinweise zur Teilnahme am Gewinnspiel
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist:
Henkel AG & Co. KGaA
Henkelstraße 67
40589 Düsseldorf
Deutschland
2. Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte von Henkel ist erreichbar unter:
Henkel AG & Co. KGaA
Datenschutzbeauftragter
Henkelstraße 67
40589 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: Datenschutz@henkel.com
3. Verarbeitete personenbezogene Daten
Im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel verarbeitet Henkel insbesondere folgende perso-nenbezogene Daten:
• Vorname und Nachname;
• Adresse;
• E-Mail-Adresse;
• Angabe des Kinderwunsches;
• technische Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Landingpage, soweit erforderlich.
Im Falle eines Gewinns verarbeitet Henkel zusätzlich insbesondere:
• Vorname + Name;
• E-Mail-Adresse;
• IBAN;
• hochgeladener Beleg;
• hochgeladenes Foto des Kinderwunsches;
• Angaben zur Prüfung und Abwicklung der Erstattung;
• Korrespondenz im Zusammenhang mit der Gewinnabwicklung.
4. Zwecke der Verarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um das Gewinnspiel durchzuführen, Teil-nahmen zu prüfen, Gewinner zu ermitteln und zu benachrichtigen, den Gewinn abzuwickeln, Belege und Nachweise zu prüfen, Erstattungsbeträge auszuzahlen, Missbrauch und Mehrfachteilnahmen zu erkennen und Anfragen der Teilnehmer zu bearbeiten.
5. Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, soweit sie für die Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnabwicklung erforderlich ist, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Soweit personenbezogene Daten zur Erkennung, Verhinderung und Verfolgung von Miss-brauch, Manipulation, Mehrfachteilnahmen oder sonstigen unzulässigen Teilnahmen verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage des berechtigten Interesses von Henkel an einer ordnungsgemäßen, fairen und missbrauchsfreien Durchführung des Gewinnspiels gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
6. Empfänger personenbezogener Daten
Henkel kann personenbezogene Daten an Dienstleister übermitteln, die Henkel bei der technischen und operativen Durchführung des Gewinnspiels unterstützen. Hierzu gehört insbesondere acardo als Dienstleister für Landingpage, Teilnahmeformular, Gewinnerbenachrichtigung, Beleg- und Fotoprüfung, Support, Reporting und Auszahlung.
Soweit für die Auszahlung erforderlich, können personenbezogene Daten an Zahlungsdienstleister oder Banken übermittelt werden.
Dienstleister werden, soweit erforderlich, datenschutzrechtlich verpflichtet und verarbeiten personenbezogene Daten nur nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.
7. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, die Bearbeitung von Rückfragen, die Prüfung von Ansprüchen, die Missbrauchsprävention sowie die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen bestehen, werden die im Zusammenhang mit der Aktion verarbeiteten Fulfillment-Daten spätestens sechs Monate nach Beendigung der Aktion gelöscht.
8. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft;
• Recht auf Berichtigung;
• Recht auf Löschung;
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
• Recht auf Datenübertragbarkeit;
• Recht auf Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen;
• Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
9. Widerspruchsrecht
Soweit Henkel personenbezogene Daten auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet, können betroffene Personen dieser Verarbeitung aus Grün-den, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.
Henkel wird die Verarbeitung in diesem Fall einstellen, es sei denn, Henkel kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
10. Kontakt
Zur Ausübung der Datenschutzrechte oder bei Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können sich Teilnehmer an Datenschutz@henkel.com oder postalisch an den Daten-schutzbeauftragten von Henkel wenden.